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Glossar Arbeitserziehungslager (AEL)
So genannte Arbeitserziehungslager waren Arbeitslager, in welche die Gestapo Personen einwies, denen ein „Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin“ vorgeworfen wurde. Hierzu zählten Arbeitsverweigerung, „Arbeitsbummelei“ oder auch die Flucht vom zugewiesenen Arbeitsplatz. Teilweise wurden hier auch Deutsche interniert, den Hauptteil der Insassen bildeten jedoch ausländische Zwangsarbeiter. Die Arbeitserziehungslager waren zum Teil direkt an Firmen angegliedert. Bis zum Frühjahr 1945 waren unter der Hoheit der Gestapo über 200 Arbeitserziehungslager mit über 100.000 Insassen eingerichtet worden. Offiziell galten AEL als „Erziehungsanstalten“, tatsächlich waren es jedoch Lager, in denen die Häftlinge Zwangsarbeit verrichten mussten, um so bestraft und eben gleichzeitig „erzogen“ zu werden.. Die Inhaftierten wurden in der Regel nach sechs bis acht Wochen entlassen und häufig wieder an ihre alte Arbeitsstelle zurückversetzt, nicht zuletzt, um dort der übrigen Belegschaft als abschreckendes Beispiel zu dienen. Es konnte aber auch die nachfolgende Überstellung in ein Konzentrationslager erfolgen.
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